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Datenschutzrichtlinie

Information für unsere Vereinsmitglieder zum Thema Datenschutz im Verein

Mit dieser Richtlinie, die die Mitgliederversammlung am 11.06.2018 auf der Grundlage von § 12 der Vereinssatzung in der Fassung vom 11.06.2018 beschlossen hat, werden die Mitglieder des Vereins über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verein informiert.

Diese Richtlinie ist Grundlage für die Einwilligungserklärung der Mitglieder.

Die personenbezogenen Daten werden dabei zum Einen durch den Verein, aber auch durch Dritte, etwa durch Fachverbände, in denen unser Verein Mitglied ist, oder Fördermittelgeber verarbeitet.
 

1. Verantwortlichkeit des Vereins und Ansprechpartner

Der Döbelner SC 02/90 e.V. (DSC) ist auf der Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verein.

Fragen sind grundsätzlich an den Vorstand des Vereins zu richten.

Darüber hinaus ist der Datenschutzbeauftragte des Vereins Ansprechpartner bei Unklarheiten.
 

2. Grundlagen für die Verarbeitung von Daten im Verein

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im DSC beruht auf der von den Mitgliedern erteilten Einwilligung und der Satzung des DSC in der Fassung vom 11.06.2018. Den Regelungen der Satzung haben sich die Mitglieder mit ihrem Beitritt in den Verein unterworfen. Auf der Grundlage der Satzung besteht im Verein eine Datenschutzrichtlinie, die die Mitgliederversammlung am 11.06.2018 beschlossen hat.

In die Geltung dieser Regelungen haben die Mitglieder eingewilligt.
 

3. Verarbeitung durch den Verein

Der DSC erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder und Mitarbeiter zur Erfüllung seines Vereinszwecks und im Rahmen der Mitgliedschaft, um seine Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung der Aufgaben des DSC und der sich daraus ergebenden Pflichten und Aufgaben erforderlich und beruht auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage an andere öffentliche Stellen, die diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen oder an private Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung dieser Daten darlegen.

Der DSC erhebt und verarbeitet folgende Daten von seinen Mitgliedern und Mitarbeitern:

a) Daten für die Mitgliederverwaltung und Kontaktaufnahme
b) Daten für die Beitragserhebung im SEPA-Lastschriftverfahren
c) Daten zur Meldung an Fachverbände im Rahmen des Spiel- und Wettkampfbetriebes
d) Daten und Bilder für die Öffentlichkeitarbeit des Vereins
 

4. Wie verarbeitet der Verein diese Daten?

Die personenbezogenen Daten der Mitglieder und Mitarbeiter des DSC werden durch die Geschäftsstelle in folgenden Programmen und Datenbanken gespeichert:

 

5. Verarbeitung durch Dritte

Je nach den Anforderungen der Fachverbände, in denen der Verein Mitglied ist, werden die Daten der Mitglieder weitergegeben.
Daten der Mitarbeiter werden weitergegeben an:

6. Löschung und Übertragung der Daten

Personenbezogene Daten der Mitglieder und Mitarbeiter müssen durch den Verein solange gespeichert werden, wie sie für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
 

7. Rechte der Mitglieder

Mitglieder haben nach der EU-Datenschutzverordnung verschiedene Rechte gegenüber dem Verein. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Artikeln 15 - 18 und 21.

Mitglieder haben u.a. das Recht, der Verwendung ihrer Daten zum Zweck der Ausübung der Aufgaben des Vereins jederzeit zu widersprechen.

Zudem sind Mitglieder berechtigt, Auskunft über beim Verein gespeicherten personenbezogenen Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Anfragen von Mitgliedern werden von der Geschäftsstelle grundsätzlich innerhalb eines Monats beantwortet.
 

8. Datenschutzbeauftragter des Vereins

Sollte ein Mitglied der Ansicht sein, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen geltendes Recht verstößt, ist der Vorstand oder der Datenschutzbeauftragte des Vereins über die Geschäftsstelle anzusprechen.
 

9. Aufsichtsbehörde und Beschwerderecht

Sollten Bedenken von Mitgliedern nicht ausgeräumt werden können, kann sich dieses an die für den DSC zuständige Aufsichtsbehörde (Sächsischer Datenschutzbeauftragter) wenden. Dort kann auch Beschwerde gegen den Verein eingereicht werden.